(in Ergänzung für den Versandhandel)
1. Vertragsabschluss/Preise/Zahlung
- Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden.
- Der Kaufpreis ist zahlbar mit Lieferung/ Abholung.
- Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für Nutzung und eventuelle Nebenleistungen verlangen.
- Der Verkaufspreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Übersteigt dieser den vereinbarten Preis um mehr als 20%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
- Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
- Angaben, in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Masse und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Massstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß Ziffer 5.1. fehlerfrei ist.
3. Abnahme
- Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
- Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.
4. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Gewährleistung
- Der Käufer hat innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware Anspruch auf Beseitigung etwaiger Fehler. Festgestellte Fehler müssen dem Verkäufer unverzüglich angezeigt werden.
- Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer geltend machen.
- Bei Verkauf neuer Produkte sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Wahl des Verkäufers zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder wenn weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Mängelbeseitigung unterbricht die Gewährleistungsfrist nicht.
- Bei Verkauf gebrauchter Produkte besteht keine Gewährleistung. Der Verkäufer wird jedoch die Belange des Kunden in einer Kulanzentscheidung berücksichtigen.
- Bei Reparaturarbeiten beschränkt sich die Gewährleistung auf Beseitigung des Mangels.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
- Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:
- der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 5.1 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei sportlichen Wettbewerben) worden ist oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Verkäufer für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dieses erkennen mußte oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
- Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Haftung
- Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den Wert der jeweiligen Leistung. Unberührt bleiben davon Ansprüche aufgrund zwingenden Rechts, z.B. Produkthaftung.
- Für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, wird nur bei Vorsatz gehaftet.